Die Ausweisung als Radweg ist unzulässig. Wie immer müssen Sicherheitsgründe eine Verbannung der Radfahrer von der Fahrbahn erzwingen, ansonsten ist sie rechtswidrig. Sicherheitsprobleme für Radfahrer auf der Fahrbahn sind hier nicht gegeben. Außerdem ist der Weg für einen Zweirichtungsradweg zu schmal.
Die Benutzungspflicht für Radfahrer sollte hier wie im gesamten Gewerbegebiet West aufgehoben werden. Korrekt wäre eine Widmung als Fußweg mit Radfahrer frei.