So wie hier ausgeführt fahren Radfahrer nicht im Kreis, sondern werden in die einmündenden Straßen verschwenkt, müssen rechtwinklig abbiegen, zwei Fahrbahnen queren, wieder rechtwinklig abbiegen, wieder Verschwenkung, usw.. Die engen Radien erfordern teilweise Schrittgeschwindigkeit. Kraftfahrer erkennen erst sehr spät die Absicht des Radfahrers dem Kreisverkehr zu folgen. Dies führt zu Konflikten zwischen den vorfahrtsberechtigten Radfahrern und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen. Für die Querung einer einmündenden Straße hat ein Radfahrer 4 unkomfortable Bordsteinkanten zu überwinden, die alle nicht ebenerdig abgesenkt sind. Wenn überhaupt, sollte der gesamte Bürgersteig aufpflastert sein und der Verkehr auf der Fahrbahn muss sich über die Erhebungen bemühen. Eine solche Gestaltung würde auch den Vorrang der geradeausfahrenden Radfahrer verdeutlichen. Die angeordnete Benutzungspflicht auch für linksseitig fahrende Radfahrer erhöht das Unfallrisiko um das 12-fache im Vergleich zum Fahren auf der Fahrbahn
Die Sicherheit der Radfahrer hat bei der Planung dieser Verkehrsanlage offenbar keine Rolle.