Kreuzung Darmstädter Straße/Rudolf-Diesel-Straße: demnächst Kreisverkehr Nummer 4?
Da bislang der Radverkehr ganz normal auf der Fahrbahn fahren darf (wie es nach § 2 Abs. 1 StVO Vorschrift ist), hofft der ADFC darauf, dass die Radfahrer auch nach der Umgestaltung zum Kreisverkehr nicht in ihrer Freiheit beschränkt werden. Dies bremst die Reisegeschwindigkeit der Radfahrer nicht und ist außerdem noch sicherer als die Führung über separate Wege.