Alle Radwegübergänge an den Kreisverkehren im Gewerbegebiet West sind in die einmündenden Straßen verschwenkt. Queren der einmündenden Straßen ist nur im Schritttempo im rechten Winkel möglich. Kraftfahrer können erst sehr spät die Absicht des Radfahrers dem Kreis zu folgen erkennen. Die Mittelinseln sind unnötig hoch und für Radfahrer unbequem aufgepflastert. Die angeordnete Benutzungspflicht gegen die Fahrtrichtung bringt eine zusätzliche, erhebliche Gefährdung für die Radfahrer.