Blick in Richtung Norden. Dieser Bürgersteig soll von links nach rechts enthalten: einen Fußweg, einen ohne Trennung getrennten Zweirichtungsradweg, dessen Benutzung für Radfahrer, die auf der Straße fahren, verpflichtend sein soll, und daneben eine dreistreifige Sackgasse. Trotz Verlegen ungefaster Pflastersteine ist die Oberfläche bei weitem nicht so laufruhig wie Asphalt. Dies stellt eine Behinderung des Radverkehrs dar. Das Fahrradfahren ist nichtmotorisierter Schnellverkehr. Eine sinnvolle Verkehrspolitik sollte einen Schwerpunkt auf die Beschleunigung des Radverkehrs legen, nicht umgekehrt. Ein schneller Radfahrer stellt kein Umweltproblem, kein Lärmproblem und auch kein Sicherheitsproblem dar. Schnellere Durchschnittsgeschwindigkeiten vergrößern das Gebiet, das sich innerhalb einer bestimmten Zeit erreichen lässt, erheblich und leisten damit einen Beitrag zur Anhebung des Fahrradanteils am Gesamtverkehrsaufkommen. Der Energieaufwand bei ungefastem Betonverbundpflaster ist 30% höher als auf glattem Asphalt. Der Einsatzbereich des Fahrrads sinkt dadurch um 40%. Die Zusammenhänge dazu sind auf http://www.upi-institut.de/upi41.htm erläutert.